Verjährte Schadensersatzforderungen – Aufrechnung mit Kaution möglich
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Nach der Beendigung des Wohnraummietvertrags und Rückgabe der Wohnung am…
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